WEG- u. Hausverwaltung - VBH Immobilien

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Regelleistungen

Regelleistungen

Folgende Regelleistungen sind mit der Verwaltervergütung pauschal abgegolten:

 Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung zur Vorbereitung der ordentlichen Eigentümerversammlung mit Erörterung der Tagesordnung.
 Einberufung zur ordentlichen Eigentümerversammlung an alle Wohnungseigentümer in schriftlicher Form.
 Leitung und organisatorische Abwicklung der ordentlichen Eigentümerversammlung.
 Erstellung einer Niederschrift über die ordentliche Eigentümerversammlung in Form eines Ablauf- und Ergebnisprotokolls sowie Versand der Niederschrift an alle Wohnungseigentümer.
 Erstellen und Führen einer Beschluss-Sammlung
 Umsetzung von Beschlüssen
 Führung der erforderlichen Korrespondenz.
 Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen.
 Einholung von Angeboten und Einstellung bzw. Kündigung von Personal ggf. Insertion auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft
 Stichprobenweise Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge, ggf. durch Beauftragte der Eigentümergemeinschaft, wie z.B. den Hausmeister.
 Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums während des Bestehens der Eigentümergemeinschaft erforderlich sind.
 Aufbewahrung sonstiger Verwaltungsunterlagen, insbesondere Verträge mit Dritten, Abrechnung, Buchhaltungsunterlagen mit Konten, Buchungsbelege und Bankauszüge, solange sie unmittelbare Auswirkungen haben bis zur vollständigen Abwicklung der jeweiligen Verträge.
 Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen in entsprechender Anwendung der steuerlichen Vorschriften, insbesondere § 41 Abs. 1 EStG und § 147 AO. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Verwalter berechtigt, die diesbezüglichen Verwaltungsunterlagen zu vernichten. Ansonsten gelten die Aufbewahrungsfristen gemäß HGB analog.
 Anstellungsvertrag mit einem Hausmeister und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen.
 Abschluss von notwendigen Versicherungsverträgen wie Gebäudebrand-, Leitungswasser-, Haftpflicht-, Gewässerschadenversicherungen (bei Öltanks).
 Abschluss von Wartungsverträgen, z.B. für Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Aufzug und sonstige technischen Einrichtungen.
 Abschluss von Mietverträgen für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, z.B. Kfz- Stellplatz im Freien oder Hausmeisterwohnung.
 Abschluss von Energielieferungsverträgen, z.B. über Lieferung von Wasser, Strom, Gas oder den Einkauf von Heizöl.
 Abschluss von Werkverträgen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung, insbesondere Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten.
 Verträge mit Kreditinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung eines Depots und Anlage von Geldern.
 Abschluss von Verträgen mit einer Heizungsabrechnungsfirma über die Erstellung der Heizkostenabrechnung.
 Abschluss und Kündigung von Verträgen, die mit der laufenden Verwaltung in direktem Zusammenhang stehen.
 Abgabe von Willenserklärungen und Entgegennahmen von Zustellungen.
 Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümer.
 Führen der Korrespondenz mit dem namens der Wohnungseigentümer beauftragten Rechtsanwalts, insbesondere dessen Information bei Anträgen auf Zahlung rückständigen Hausgeldes an die Gemeinschaft.
 Erstellung und Vorlage der Jahresabrechnung und für jeden Eigentümer die Einzelabrechnung.
 Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr.
 Eröffnung und Führung von Hausgeld- und Instandhaltungskonten bei einem oder mehreren Kreditinstituten, die als offene Fremdkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft geführt werden.
 Berechnung, Abruf und Einzug des monatlichen Hausgeldes auf der Grundlage des beschlossenen Wirtschaftsplans.
 Organisation der Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums.
 Beratung und Information der Eigentümergemeinschaft ggf. Herbeiführen von Beschlüssen.
 Einholung von Kostenvoranschlägen
 Kaufmännische Rechnungsprüfung

Die Regelleistungen ergeben sich auch aus den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes. Selbstverständlich können unsere Leistungen auch individuellen Wünschen der Wohnungseigentümergemeinschaft angepasst werden. Die von uns angebotenen Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte den Vorteilen.